Am 15. Juli 2026 hat das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik für das Jahr 2025 vorgelegt. Sie ist die einzige amtliche Auswertung, die nicht auf Bonitätsdaten beruht, sondern auf dem, was Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Gespräch tatsächlich erheben. Für die Beratungspraxis ist sie deshalb doppelt interessant: als Einordnung der eigenen Fallzahlen und als Argumentationsgrundlage gegenüber Trägern und Kostenstellen.
Die wichtigsten Zahlen
- Erkrankung, Sucht oder Unfall war mit 18 % der am häufigsten genannte Hauptauslöser einer Überschuldung.
- Arbeitslosigkeit folgt mit rund 17 % auf Platz zwei.
- Die durchschnittliche Schuldenhöhe aller beratenen Personen lag bei 34.650 Euro — bei Männern 39.717 Euro, bei Frauen 29.500 Euro.
- Knapp 52 % der beratenen Personen lebten allein; ihre durchschnittliche Schuldenhöhe betrug 32.155 Euro. Bei einem Viertel dieser Gruppe gaben gesundheitliche Probleme den Ausschlag.
- Bei Alleinerziehenden stand ein anderer Auslöser vorn: Trennung, Scheidung oder Tod des Partners mit rund 23 %.
Wem geschuldet wird — und was das für die Gläubigerermittlung heißt
Aufschlussreich ist die Verteilung der Zahlungsrückstände. Am häufigsten bestanden sie gegenüber der öffentlichen Hand (57 %) — also gegenüber Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern, Kommunen und Agenturen. Es folgten Telekommunikationsunternehmen (47 %), Kreditinstitute mit Ratenkrediten (37 %) und der Online- und Versandhandel (29 %).
Für die Aufnahme eines Falls ist das ein nützlicher Merkposten: Öffentlich-rechtliche Forderungen werden von Klientinnen und Klienten oft nicht als „Schulden" benannt, weil kein Mahnbescheid und kein Inkassoschreiben vorliegt — sie tauchen erst auf, wenn gezielt danach gefragt wird. Wer die Gläubigerliste allein aus dem Poststapel zusammenstellt, übersieht regelmäßig genau die Gruppe, die am häufigsten betroffen ist. Auch Telekommunikations- und Handelsforderungen sind meist längst an Inkassodienstleister abgetreten, sodass der ursprüngliche Gläubiger nur noch aus alten Unterlagen hervorgeht.
Warum die Teilnahme an der Statistik freiwillig ist
An der Erhebung für 2025 nahmen 738 von rund 1.360 Beratungsstellen teil, erfasst wurden etwa 187.000 beratene Personen. Dass nicht alle Stellen mitmachen, hat einen gesetzlichen Grund: Nach § 7 Abs. 1 ÜSchuldStatG ist die Auskunft an das Statistische Bundesamt ausdrücklich freiwillig. Sind personenbezogene Daten betroffen, ist die Übermittlung nach § 7 Abs. 2 ÜSchuldStatG zudem nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat.
Das Bundesamt weist selbst darauf hin, dass die Ergebnisse keine Rückschlüsse auf die Gesamtzahl aller überschuldeten Personen oder Haushalte in Deutschland zulassen — denn nicht alle Betroffenen suchen eine Beratung auf. Wer die Zahlen im Jahresbericht verwendet, sollte diesen Vorbehalt mitnennen; er schützt vor Rückfragen und vor überzogenen Ableitungen.
So nutzen Sie die Zahlen im eigenen Haus
Die Statistik entfaltet ihren Wert dort, wo sie neben die eigenen Zahlen gestellt wird: Liegt die durchschnittliche Schuldenhöhe Ihrer Fälle deutlich über oder unter dem Bundeswert? Beraten Sie überdurchschnittlich viele Alleinlebende? Solche Vergleiche sind belastbarer als Einzelfalleindrücke — und sie sind genau die Kennzahlen, nach denen Träger, Kommunen und Zuwendungsgeber fragen.
In insOclear liefert der Statistikbereich diese Kennzahlen aus dem laufenden Bestand: durchschnittliche Schuldenhöhe, Gläubigerzahl je Fall, Verfahrensarten, Altersstruktur und Haushaltsform — jeweils mit dem Bundesschnitt daneben zur Einordnung. Der Bericht lässt sich als PDF ausgeben; sehr kleine Gruppen werden darin bewusst zusammengefasst, damit aus einer Auswertung keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich werden.