Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Fachanwendung insOclear
Fassung 1.0, Stand: 22. Juli 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Unternehmergeschäft

(1) Anbieter ist Baycan Aytekin, Straßburger Str. 17, 71034 Böblingen, Deutschland (Einzelunternehmen, nachfolgend „Anbieter"). insOclear ist eine Geschäfts- und Produktbezeichnung des Anbieters.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Fachanwendung insOclear (Software as a Service) einschließlich zugehöriger Pakete und Module (nachfolgend „Software") zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Rechtsanwaltskanzleien und Schuldnerberatungsstellen, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt.

(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Für Vertriebspartner gelten ergänzend gesonderte Partnerverträge.

§ 2 Vertragsgegenstand; kein Rechtsrat

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Funktionsumfang und gebuchte Pakete/Module ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (Leistungsbeschreibung).

(2) Übergabepunkt für die Leistung ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Verbindung des Kunden zum Internet sowie seine Hard- und Software sind nicht Gegenstand der Leistung.

(3) Die Software erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und ersetzt keine rechtliche Beratung. Dokumente, Berechnungen, Fristen und Hinweise werden auf Grundlage der vom Kunden eingegebenen Daten technisch erstellt; sie sind Arbeitshilfen. Die fachliche und rechtliche Prüfung sowie die Verantwortung für die Verwendung — insbesondere vor der Einreichung bei Gerichten, Behörden oder Gläubigern — liegen allein beim Kunden. Erklärungen und Unterschriften gibt ausschließlich der Kunde bzw. dessen Mandant ab.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt, oder indem der Anbieter eine Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Freischaltung des Zugangs annimmt.

(2) Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

§ 4 Verfügbarkeit; Wartung; Support

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt.

(2) Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht: angekündigte Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 48 Stunden vorher, insgesamt höchstens acht Stunden je Kalendermonat, nach Möglichkeit außerhalb der Zeiten Montag bis Freitag 8–18 Uhr) sowie Störungen, die auf Umständen beruhen, die weder der Anbieter noch seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben (insbesondere höhere Gewalt sowie Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze außerhalb des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums).

(3) Störungen meldet der Kunde an info@insoclear.de. Der Anbieter leistet Support an Werktagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am Sitz des Anbieters) per E-Mail. Bei Störungen, die die Nutzung wesentlicher Funktionen verhindern, beginnt die Bearbeitung spätestens am nächsten Werktag.

§ 5 Weiterentwicklung der Software

Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter; Updates sind in der Vergütung enthalten. Der Anbieter darf die Software ändern und anpassen, soweit die Kernfunktionen der gebuchten Pakete erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist (etwa aus gesetzlichen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen oder zur Weiterentwicklung). Kernfunktionen sind die in der Leistungsbeschreibung der gebuchten Pakete beschriebenen wesentlichen Funktionen. Schränkt eine Änderung den Funktionsumfang mehr als nur unerheblich ein, teilt der Anbieter dies sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im vereinbarten Umfang (Anzahl der gebuchten Arbeitsplätze/Benutzerkonten) für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) Benutzerkonten sind personengebunden. Die gleichzeitige Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen und die Weitergabe von Zugangsdaten sind unzulässig.

(3) Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, richtet für seine Benutzer nach Möglichkeit die angebotene Zwei-Faktor-Authentisierung ein und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.

(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich; er stellt insbesondere sicher, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mandanten die erforderlichen Rechtsgrundlagen bestehen.

(3) Der Kunde prüft von der Software erzeugte Dokumente vor deren Verwendung fachlich (§ 2 Abs. 3).

(4) Der Kunde nutzt die Software nur mit aktuellen, unterstützten Browsern und unterlässt alles, was den Betrieb der Software oder die Daten anderer Kunden beeinträchtigen kann.

§ 8 Vergütung; Zahlung; Umsatzsteuer; Preisänderungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der jeweils vereinbarten Preisliste (je Arbeitsplatz und Monat oder — soweit vereinbart — je Fall). Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Entfallen die Voraussetzungen des § 19 UStG, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den vereinbarten Nettopreisen berechnet.

(3) Arbeitsplatzbezogene Vergütung ist monatlich im Voraus fällig; fallbezogene Vergütung wird monatlich nachträglich abgerechnet und ist mit Rechnungsstellung fällig. Rechnungen werden in Textform (E-Mail) gestellt und sind binnen 14 Tagen zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB). Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer Monatsvergütung (bei ausschließlich fallbezogener Abrechnung: mindestens 100 Euro) länger als 30 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens sieben Tagen sperren, bis die offene Vergütung ausgeglichen ist. Der Anspruch des Kunden auf Herausgabe seiner Daten (§ 14) bleibt von einer Sperre unberührt.

(5) Der Anbieter kann die Preise höchstens einmal je Kalenderjahr nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) an die Entwicklung seiner Gesamtkosten (insbesondere Hosting, Personal, Fremdleistungen) anpassen; während einer vereinbarten festen Laufzeit wirken Erhöhungen erst ab deren Ende. Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden außerordentlich zu diesem Zeitpunkt kündigen, worauf der Anbieter in der Ankündigung hinweist.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenforderungen, die mit der Vergütungsforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 9 Datenschutz; Auftragsverarbeitung; Daten des Kunden

(1) Für die in der Software verarbeiteten Mandanten- und Falldaten ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter.

(2) Der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung des Anbieters wird mit Vertragsschluss verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Eingesetzte Subunternehmer und die technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus dem AVV (derzeit insbesondere Hetzner Online GmbH als Hosting-Anbieter in Deutschland).

(3) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die eingegebenen Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen (einschließlich Datensicherung und Störungsbeseitigung) zu vervielfältigen und zu verarbeiten.

§ 10 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Diese Pflicht besteht für fünf Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie unbegrenzt. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 11 Mängelrechte

(1) Auf die Überlassung der Software finden die mietrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Anbieter beseitigt Mängel der Software innerhalb angemessener Frist.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt dabei nachvollziehbar, wie sich der Mangel äußert.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB), ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach § 12.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB bleibt unberührt.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(3) Bei einfach fahrlässig verursachtem Verlust von Daten ist die Haftung des Anbieters auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Anbieter erforderlich ist. Die Pflicht des Anbieters zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt.

§ 13 Laufzeit; Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen, soweit im Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart ist. Eine vereinbarte Kündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Die Rechte des Kunden aus der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act") bleiben unberührt; der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung richtet sich nach § 14.

§ 14 Datenexport; Anbieterwechsel; Löschung

(1) Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Vertragslaufzeit über die in der Software bereitgestellten Funktionen unentgeltlich exportieren (insbesondere erzeugte Dokumente als PDF sowie Falldaten in gängigen, strukturierten Formaten).

(2) Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von höchstens zwei Monaten den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder in eine eigene IT-Umgebung verlangen (Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854 — Data Act). Der Übergangszeitraum beträgt 30 Kalendertage; ist der Wechsel technisch nicht innerhalb dieser Frist durchführbar, teilt der Anbieter dies dem Kunden binnen 14 Arbeitstagen mit, und der Übergangszeitraum verlängert sich um die erforderliche Dauer (höchstens sieben Monate). Exportierbar sind alle vom Kunden eingegebenen und durch die Nutzung erzeugten Daten (insbesondere Stammdaten, Falldaten, Gläubigerdaten und erzeugte Dokumente) in gängigen, strukturierten, maschinenlesbaren Formaten. Entgelte für den Wechsel oder den Datenexport werden nicht erhoben.

(3) Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit und stellt dem Kunden auf Verlangen einen Gesamtexport zur Verfügung. Nach Ablauf der Abruffrist löscht der Anbieter die Daten nach Maßgabe des AVV und bestätigt dem Kunden die Löschung auf Verlangen in Textform; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dafür ein triftiger Grund besteht (insbesondere Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung oder sicherheitstechnische Erfordernisse) und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. Änderungen, die den Vertragsgegenstand (§ 2), den Umfang der gebuchten Pakete oder die Vergütung betreffen, sind von der Zustimmungsfiktion nach Absatz 2 ausgenommen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden; Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 8 Abs. 5.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; die geänderten Regelungen werden dabei hervorgehoben. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.

(3) Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; beide Parteien können in diesem Fall ordentlich nach § 13 kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Erklärungen nach diesen AGB genügen der Textform (z. B. E-Mail), soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hinweis: Diese AGB gelten für die Fachanwendung insOclear (Software für Kanzleien und Schuldnerberatungsstellen). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Fragen zu den AGB: info@insoclear.de.