Das Pfändungsschutzkonto sichert Schuldnern das Existenzminimum auf dem Girokonto. Zum 1. Juli 2026 sind die Beträge turnusmäßig gestiegen — Zeit für einen aktuellen Überblick, welche Werte in der Bescheinigung stehen müssen und wo in der Praxis am häufigsten etwas schiefgeht.
Die aktuellen Beträge (1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027)
- Grundfreibetrag: 1.590 Euro pro Kalendermonat (bis 30.06.2026: 1.560 Euro). Ihn gewährt die Bank automatisch — dafür braucht es keine Bescheinigung, nur die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto, die jeder Kontoinhaber nach § 850k ZPO verlangen kann.
- Erhöhungsbetrag für die erste Person, der der Schuldner gesetzlich unterhaltspflichtig ist: + 597,42 Euro.
- Jede weitere unterhaltsberechtigte Person: + 332,83 Euro.
- Kindergeld (seit 01.01.2026: 259 Euro je Kind) ist zusätzlich geschützt, wenn es auf das P-Konto gezahlt wird — ebenso bestimmte Sozialleistungen (§ 902 ZPO).
| Beispiel: Alleinerziehend, zwei Kinder | |
| Grundfreibetrag | 1.590,00 € |
| 1. unterhaltsberechtigte Person (Kind 1) | + 597,42 € |
| 2. unterhaltsberechtigte Person (Kind 2) | + 332,83 € |
| Kindergeld (2 × 259 €) | + 518,00 € |
| Geschützt pro Monat | 3.038,25 € |
Wer die Bescheinigung ausstellen darf
Die Erhöhungsbeträge erkennt die Bank nur gegen Nachweis an — in der Regel durch eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO. Ausstellen dürfen sie unter anderem Arbeitgeber, die Familienkasse, Sozialleistungsträger sowie geeignete Personen und Stellen im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO — also insbesondere anerkannte Schuldnerberatungsstellen.
Typische Fehlerquellen
- Veraltete Beträge: Die Freibeträge ändern sich jedes Jahr zum 1. Juli. Eine Bescheinigung mit den alten Werten führt schnell dazu, dass Geld auf dem Konto blockiert bleibt, das eigentlich geschützt wäre.
- Unvollständige Angaben: Ohne Aussteller, Datum und die konkret benannten unterhaltsberechtigten Personen akzeptieren Banken die Bescheinigung häufig nicht.
- Doppeltes P-Konto: Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen — ein zweites gefährdet den Schutz insgesamt.
- Zu spät vorgelegt: Der erweiterte Schutz wirkt erst, wenn die Bescheinigung bei der Bank liegt. Bei laufender Kontopfändung zählt jeder Tag.
- Bedarfe verwechselt: Empfangener Unterhalt für den Schuldner selbst ist Einkommen — er gehört nicht in die Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten.
So unterstützt insOclear
insOclear erstellt die P-Konto-Bescheinigung auf dem üblichen Vordruck und berechnet den Gesamtfreibetrag automatisch aus den erfassten Haushaltsdaten — die aktuellen Beträge und das Kindergeld werden zentral als Rechtswerte gepflegt. Beim Ausfüllen zeigt eine Live-Anzeige, wie sich jede Angabe auf den geschützten Betrag auswirkt.