Seit dem 1. Juli 2026 trägt die Leistung, die viele Klientinnen und Klienten bisher als Bürgergeld kannten, einen neuen Namen: Grundsicherungsgeld. Die Umbenennung ist Teil der Reform hin zur „Neuen Grundsicherung", deren Regelungen schrittweise in Kraft treten. Für die tägliche Beratungspraxis ist vor allem eines wichtig: An den Beträgen ändert die Umbenennung nichts.
Die Regelsätze bleiben unverändert
Für 2026 gilt eine Nullrunde: Die Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende Erwachsene) liegt weiterhin bei 563 Euro im Monat, zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch die übrigen Regelbedarfsstufen bleiben auf dem Stand von 2025. Wer also Haushaltsrechnungen, Bescheinigungen zum Existenzminimumschutz oder Pfändungsfreibeträge kalkuliert, rechnet mit denselben Zahlen wie vor dem 1. Juli.
Was sich tatsächlich ändert
- Begriffe auf Bescheiden und Formularen: Neue Bescheide der Jobcenter sprechen vom Grundsicherungsgeld. Ältere Bewilligungen bleiben gültig — es lohnt sich, Klienten darauf hinzuweisen, dass es sich um dieselbe Leistung handelt und kein neuer Antrag nötig ist.
- Strengere Mitwirkungsregeln: Die Reform verschärft Mitwirkungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten und führt einen Vermittlungsvorrang ein. Für die Schuldnerberatung heißt das praktisch: Klienten sollten Jobcenter-Termine konsequent wahrnehmen — Leistungskürzungen verschärfen eine ohnehin angespannte Haushaltslage zusätzlich.
- Vermögensregeln: An die Stelle der bisherigen Karenzzeit treten veränderte Schonvermögens-Regelungen. Bei der Vermögensaufnahme im Beratungsgespräch lohnt der genaue Blick auf den aktuellen Bescheid.
Was das für Bescheinigungen bedeutet
Für P-Konto-Bescheinigungen (§ 903 ZPO) und Bescheinigungen zum Existenzminimumschutz nach SGB II ändert sich inhaltlich nichts: Die Leistung bleibt als Sozialleistung geschützt, die maßgeblichen Beträge bleiben gleich. Lediglich die Bezeichnung auf neuen Nachweisen lautet anders. Wichtig ist, in Gesprächen und Unterlagen nicht zwei verschiedene Leistungen zu vermuten, wo nur ein neuer Name dahintersteht.
So bilden wir das in insOclear ab
In insOclear sind die Bezeichnungen bereits umgestellt — die Masken sprechen von „Grundsicherung (früher Bürgergeld)", damit beide Begriffe gefunden werden. Der Regelsatz wird zentral als Rechtswert gepflegt und steht in den Bescheinigungs- und Einkommensmasken per Klick zur Verfügung.